Kompetenz ist anrechenbar

...durch Einordnung

Derzeit werden für die Anrechnung von Kompetenz(en) auf Bildungsgänge verschiedene Verfahren genutzt, vor allem weil es (in Deutschland) noch keine Möglichkeiten gibt, beruflich oder auf anderen Wegen erworbene Kompetenz von einer unabhängigen Stelle validieren zu lassen. In Anrechnungsverfahren müssen also vorhandene Kompetenzen nachgewiesen und ihre Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Werden vorhandene Kompetenzen angemessen beschrieben, lassen sie sich direkt in einen Qualifikationsrahmen, wie den DQR einordnen. Dann ist ihr Niveau und und damit auch Gleichwertigkeit feststellbar. Auf dieser Basis ist dann einen Anrechnung möglich.

Eine Variante dieses Verfahrens besteht darin, Kompetenz in einem Kompetenz- oder Sektorrahmen zu verorten. Mittels des EQF als Meta-Rahmen ist es dann möglich, Kompetenz mit Qualifikationen zu vergleichen und entsprechend anzurechnen.

 

 

Kompetenz in Qualifikationsrahmen

Kompetenz in Qualifikationsrahmen

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