Kompetenz ist anrechenbar
... auf Bildungsabschlüsse
Umfangreiche, durch berufliches Handeln und Lernen erworbene Kompetenz kann im Prinzip einen beruflichen Aus- oder Fortbildungsgang ersetzen. Der Kompetenznachweis reicht in diesem Fall als Voraussetzung für die Zulassung zur entsprechenden Prüfung aus. Derzeit ist dies in Deutschland bei beruflichen Aus- und Fortbildungsprüfungen möglich.
Wenn sich in Zukunft Verfahren zur Validierung von Kompetenz etablieren, können sie auch die bisherigen Prüfungen ersetzen. Dann wird der selbstorganisierte Kompetenzerwerb gleichwertig mit entsprechenden formalen Qualifikationsnachweisen als Abschluss von Bildungsgängen.
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