Kompetenz ist anrechenbar
...durch Vergleich
Derzeit werden für die Anrechnung von Kompetenz(en) auf Bildungsgänge verschiedene Verfahren genutzt, vor allem weil es (in Deutschland) noch keine Möglichkeiten gibt, beruflich oder auf anderen Wegen erworbene Kompetenz von einer unabhängigen Stelle validieren zu lassen. In Anrechnungsverfahren müssen also vorhandene Kompetenzen nachgewiesen und ihre Gleichwertigkeit festgestellt werden.
Ein mögliches Verfahren zur Feststellung von Gleichwertigkeit ist der direkte Vergleich von Lernergebnissen, insbesondere wenn diese wirklich Kompetenz - dynamisches Können - beschreiben. Gleichwertige Lernergebnisse eignen sich zur Anrechnung.
Allerdings werden für den Vergleich häufig nicht Lernergebnisse sondern Curricula zu Grunde gelegt, in denen nach sich entsprechenden Inhalten (z.B. Buchhaltung) gesucht wird. So kann nur Gleichartiges verglichen werden, die Anerkennung oder gar Anrechnung von im lernenden Handeln erworbener Kompetenz ist so nicht möglich.
Einen Sonderfall stellen berufliche Qualifikationen dar, die nicht in Deutschland erworben wurden. Sie können auf Basis des neuen Anerkennungsgesetzes auf einen entsprechenden deutschen "Referenzberuf" angerechnet werden. Dazu wird die erworbene Qualifikation, inklusive Erfahrungen und Kompetenz, mit den Anforderungen des entsprechenden Referenzberufs verglichen. Hierbei spielen Kompetenz- und Qualifikationsrahmen aber keine Rolle.