Kompetenz ist anrechenbar

Die Anrechnung "beruflich" oder gar "informell" erworbener Kompetenzen auf schulische und universitäre Bildungsgänge, gar ihre Gleichsetzung mit Bildungsabschlüssen wird seit Jahren heiß diskutiert. Von "ein Unding", "völlig unmöglich" bis "selbstverständlich" und "für die Arbeit einer modernen Gesellschaft unverzichtbar" reichen die Positionen.

Selbstverständlich sich Kompetenz und Bildung nicht dasselbe, ebenso, wie sich Kompetenzentwicklung von Wissenserwerb in Schule oder Hochschule unterscheidet. Voraussetzung für jede Anrechnung ist daher, Verschiedenartigkeit anzuerkennen. Dann ist es möglich festzustellen, ob bestimmte validierte Kompetenzen mit Teilen von Bildungsgängen oder mit Bildungsabschlüssen gleichwertig sind. Hierzu gibt es verschiedene Methoden:

 

  • die Einordnung in Kompetenz- oder Qualifikationsrahmen,
  • den direkten Vergleich, z.B. von Lernergebnissen
  • die Vergabe von Kreditpunkten, die als Bildungswährung dienen.

 

Steht die Gleichwertigkeit fest, ist eine Anrechnung möglich, zum Beispiel auf ein Studium. Leider gibt es bisher keinen Rechtsanspruch auf Anrechnung, jede Hochschule oder sogar Fakultät entscheidet nach eigenem Ermessen.

 

 

 

 

 

 

Anerkennung und Anrechnung von Kompetenz wird seit vielen Jahren heiß diskutiert und sehr unterschiedlich gehandhabt. So besteht z.B. in Frankreich ein Rechtsanspruch auf die Validierung und Anrechnung von Kompetenzen bis hin zu Hochschulabschlüssen.

 

Einige weiterführende Informationen:

Käpplinger, B.: Anerkennung von Kompetenzen: Definitionen, Kontexte und Praxiserfahrungen in Europa. Bonn: DIE, 2002.

Müskens, W.: Accreditation of Prior and Experiential Learning (APEL) im Hochschulbereich. Internationale Ansätze und Erfahrungen. Ein Literaturüberblick. 2005.

 

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