Kompetenz ist anrechnenbar
...z.B. auf Studiengänge
Kompetenz ist anrechnenbar z.B. auf Studiengänge
Die Anrechnung von Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge ist in den letzten Jaren vor allem durch verschiedene Modellprojekte des Programms "ANKOM - Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung" mit Mitteln des BMBFs gefördert worden.
Daher gibt es einschlägige Verfahren, die Anrechnung ermöglichen, erste Erfahrungen damit sowie eine zunehmende Zahl von Hochschulen, die Studienangebote für Berufserfahrene machen.
Kompetenzen aus folgenden Bereichen und Berufen können an den entsprechenden Hochschulen angerechnet werden:
Fach- und Betriebswirte (IHK und HWK)
Assistenten & Laboranten (Biologie, Chemie)
Anmerkung: Die Anrechnung von Kompetenzen auf Studiengänge geht über die Zulassung zum Studium ohne Abitur hinaus. Ein Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife ist inzwischen in allen Bundesländern und an vielen Hochschulen möglich. Die Anrechnung von Kompetenzen hingegen ist immer noch die Ausnahme.
Über Erfahrungen mit der Anrechnung berichten zum Beispiel:
Piotrowski, A., Heckenhahn, M., Gerlach, A.: Anrechnung pflegeberuflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge - Modellversuch WAWiP. In: bwp@, Nr. 11, November 2006.
Böhner, M., Straka, G.A.: Bankwirtschaftliche Kompetenz – Konzept und standardisierte Erfassung. In: bwp@, Nr. 8, 2005.
Überblicke über verschiedene Anrechnungsmodelle geben:
Stamm-Riemer, I., Loroff, C., Hartmann, E. A.: Anrechnungsmodelle. Generaliserte Ergebnisse der ANKOM-Initiative. Hannover: HIS, 2011.
Koch, M., Westermann, G. (Hrsg.): Von Kompetenz zu Credits. Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium. Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage, 2006.
Einen allgemeinen Überblick zur "Durchlässigkeit" gibt:
Frommberger, D.: "Durchlässigkeit" in Bildung und Berufsbildung: Begriff, Begründungen, Modelle und Kritik. In: bwp@ Profil 2, 2009.