Kompetenz ist anrechnenbar

...z.B. in der dualen Ausbildung

In der dualen Ausbildung ist es möglich, Kompetenzen anzurechnen, die durch eine vorhergehende einschlägige Berufstätigkeit, entsprechende Praktika oder eine Berufsgrundbildung erworben wurden. Die Ausbildung verkürzt sich dadurch um bis zu 12 Monate. Allerdings sind die entsprechenden Regelungen nicht bundesweit einheitlich. Auskünfte geben die zuständigen Stellen, in der Regel sind das die Industrie- und Handels- oder die Handwerkskammern.

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